Immobilien

Maklerprovision

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt eine bundesweit einheitliche Regelung: Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Diese Regelung sorgt für Fairness und Transparenz für beide Seiten. Als Ihr zuverlässiger Makler verstehen wir uns als Vermittler zwischen beiden Parteien und setzen uns mit vollem Engagement sowohl für Verkäufer als auch für Käufer ein. Durch die faire Aufteilung der Provision profitieren alle Beteiligten gleichermaßen.

Welche Vereinbarungen sind möglich?

In der Regel übernehmen Käufer und Verkäufer jeweils 50 % der Maklerprovision. Je nach Absprache sind jedoch verschiedene Modelle möglich.

Gemeinsamer Maklerauftrag
(Doppelvertrag)

Beide Parteien beauftragen uns, und die Maklercourtage wird jeweils zur Hälfte getragen.

Verkäufer übernimmt zunächst
die Provision

Der Verkäufer trägt die volle Maklerprovision und kann mit dem Käufer eine Teilübernahme der Kosten im Kaufvertrag vereinbaren. Dabei bleibt sichergestellt, dass der Auftraggeber mindestens 50 % der Gebühren übernimmt.

Individuelle Regelung

Auf Wunsch kann auch eine Partei die Maklerprovision vollständig übernehmen.

Maklervertrag – jetzt gesetzlich in Schriftform erforderlich

Bereits von uns als Standard praktiziert, nun auch gesetzlich verankert: Ein Maklervertrag für den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung muss schriftlich festgehalten werden (z. B. per E-Mail). Mündliche Absprachen oder ein Handschlag genügen nicht mehr.

Ihre Vorteile als Kaufinteressent mit Marcel Vogt
Immobilien

Wir übernehmen die Immobiliensuche für Sie – individuell & professionell:
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des Kaufprozesses.
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Möchten Sie mehr über die Regelungen zur Maklercourtage erfahren? Oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Wir sind für Sie da – unverbindlich & kostenlos! Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Sie.
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