Die Energiewerte Ihrer Immobilie im Blick behalten
Seit dem 1. November 2020 regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Erstellung von Energieausweisen. Ein wichtiger Bestandteil ist der Energieausweis, der bereits seit längerer Zeit für Wohn-
und Gewerbeimmobilien verpflichtend ist. Neu ist, dass dieser nun auch Angaben zu den Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes enthalten muss – ein entscheidender Faktor für die Klimawirkung. Als Käufer haben Sie schon bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises einzusehen, um sich über die Effizienz des Gebäudes zu informieren.